4Oder wenn jemand schwört, daß ihm aus dem Mund entfährt, Schaden oder Gutes zu tun (wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe er's bedächte), und wird's inne, der hat sich an der einem verschuldet. 5Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem verschuldet und bekennt, daß er daran gesündigt hat,