17Wer irgend einen Menschen erschlägt, der soll des Todes sterben. 18Wer aber ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen, Leib um Leib. 19Und wer seinen Nächsten verletzt, dem soll man tun, wie er getan hat, 20Schade um Schade, Auge um Auge, Zahn um Zahn; wie er hat einen Menschen verletzt, so soll man ihm wieder tun. 21Also daß, wer ein Vieh erschlägt, der soll's bezahlen; wer aber einen Menschen erschlägt, der soll sterben. 22Es soll einerlei Recht unter euch sein, dem Fremdling wie dem Einheimischen; denn ich bin der HERR, euer Gott.