9Laß keine Witwe erwählt werden unter sechzig Jahren, und die da gewesen sei eines Mannes Weib, 10und die ein Zeugnis habe guter Werke: so sie Kinder aufgezogen hat, so sie gastfrei gewesen ist, so sie der Heiligen Füße gewaschen hat, so sie den Trübseligen Handreichung getan hat, so sie in allem guten Werk nachgekommen ist.